Unfallflucht: Der Verursacher ist verschwunden
Der Unfallgegner gibt Gas und ist weg – zurück bleiben Sie mit einem beschädigten Fahrzeug und vielen Fragen. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist in Deutschland eine Straftat. Für Sie zählt jetzt vor allem, alle Spuren zu sichern.

Sofort handeln
Je schneller Sie Informationen sichern, desto größer ist die Chance, den Verursacher zu ermitteln:
- Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Farbe und Fluchtrichtung notieren – auch Teilangaben helfen
- Polizei rufen und Anzeige erstatten
- Zeugen ansprechen und Kontaktdaten aufnehmen
- Lackspuren und Splitter am Fahrzeug nicht entfernen
Wer zahlt, wenn der Täter unbekannt bleibt?
Wird der Verursacher ermittelt, haftet dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Bleibt er unbekannt, kommen je nach Vertrag die eigene Vollkaskoversicherung oder in bestimmten Fällen die Verkehrsopferhilfe in Betracht. Welche Möglichkeit besteht, klären Sie am besten mit Ihrer Versicherung oder einem Anwalt für Verkehrsrecht.
Spuren als Beweismittel
Fremdlack, Anstoßhöhe und Schadenbild können bei der Ermittlung helfen. Im Gutachten dokumentiere ich diese Spuren sorgfältig mit Fotos und Messwerten – eine wichtige Grundlage für Polizei, Versicherung und gegebenenfalls Gericht.
Ihr unabhängiges Gutachten
Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Berlin und Brandenburg erfasse ich den Schaden vollständig, kalkuliere die Reparaturkosten nach Herstellervorgaben und bewerte Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Nutzungsausfall. Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten des Gutachtens in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen vermittle ich Ihnen auf Wunsch den Kontakt zu einer Kanzlei für Verkehrsrecht.
