Unfall im Kreisverkehr
Kreisverkehre sollen den Verkehr flüssiger und sicherer machen. Trotzdem kracht es dort regelmäßig – beim Einfahren, beim Ausfahren oder bei mehrspurigen Kreiseln zwischen den Fahrstreifen.

Nach dem Unfall
Gehen Sie wie bei jedem Unfall vor:
- Unfallstelle absichern, Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen
- Bei Verletzten den Notruf 112 wählen, bei Streit oder Unklarheiten die Polizei (110) rufen
- Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners notieren
- Fotos von der Unfallstelle, den Fahrzeugpositionen und allen Schäden machen
- Zeugen um Namen und Telefonnummer bitten
Welche Regeln gelten?
Ist der Kreisverkehr mit dem Zeichen 215 und „Vorfahrt gewähren“ beschildert, hat der Verkehr im Kreisel Vorrang vor den Einfahrenden. Beim Ausfahren muss geblinkt werden. In mehrspurigen Kreiseln wird es komplizierter – hier sind Fotos der Fahrbahnmarkierungen und der Endpositionen besonders wichtig.
Schadenbild als Beweis
Ob ein Fahrzeug seitlich, frontal oder schräg getroffen wurde, gibt Hinweise auf den Ablauf. Ich dokumentiere die Anstoßstellen genau, damit der Hergang nachvollziehbar bleibt.
Ihr unabhängiges Gutachten
Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Berlin und Brandenburg erfasse ich den Schaden vollständig, kalkuliere die Reparaturkosten nach Herstellervorgaben und bewerte Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Nutzungsausfall. Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten des Gutachtens in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen vermittle ich Ihnen auf Wunsch den Kontakt zu einer Kanzlei für Verkehrsrecht.
