Kostenvoranschlag oder Unfallgutachten?
Nach einem Unfall stellt sich oft die Frage: Reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt oder brauche ich ein Gutachten? Die Antwort hängt vor allem von der Schadenhöhe ab und davon, welche Positionen Sie geltend machen möchten.

Was ein Kostenvoranschlag leistet
Ein Kostenvoranschlag listet die voraussichtlichen Reparaturkosten auf. Er enthält jedoch in der Regel keine Angaben zu Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert oder Nutzungsausfall und dokumentiert Vorschäden nicht systematisch.
Was ein Unfallgutachten zusätzlich enthält
Ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen umfasst unter anderem:
- ausführliche Fotodokumentation und Schadenbeschreibung
- Reparaturkalkulation nach Herstellervorgaben
- merkantile Wertminderung
- Wiederbeschaffungs- und Restwert
- Reparatur- bzw. Ausfalldauer
Die Bagatellgrenze
Bei sehr kleinen Schäden – häufig wird eine Grenze um 750 bis 1.000 Euro genannt – kann ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag ausreichen. Oberhalb davon ist ein vollständiges Gutachten meist sinnvoll. Ich schaue mir Ihren Schaden an und empfehle Ihnen ehrlich die passende Lösung.
Ihr unabhängiges Gutachten
Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Berlin und Brandenburg erfasse ich den Schaden vollständig, kalkuliere die Reparaturkosten nach Herstellervorgaben und bewerte Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Nutzungsausfall. Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten des Gutachtens in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen vermittle ich Ihnen auf Wunsch den Kontakt zu einer Kanzlei für Verkehrsrecht.
